Mündl. Teilprüfung zum Ausbildungsabschnitt dv-gestützte Inspektion (BÜB/FBÜ Ob/KIB) gemäß Ril 821.2005. Die Durchführung der Prüfung wird nach Ril 046.2553 vorgenommen
Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn Oberbau/ Konstruktiver Ingenieurbau nach Richtlinie 046.2753
Zugangsvoraussetzungen
Tauglichkeit:
Tauglichkeitsnachweis gemäß Handbuch 10700 (Tauglichkeit und Eignung feststellen)
Fachlich:
Bauüberwacher Bahn OB/ KIB (BÜB OB/ KIB)
Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich Bauingenieurwesen bzw. verwandter Studiengänge; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder
Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. bestandene Laufbahnprüfung entsprechend der Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV).
Fachbauüberwacher OB (FBÜ OB)
Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker für den Fachbereich Bauwesen
oder
Erfolgreicher Abschluss als geprüfter Industriemeister der Fachrichtung Gleisbau
oder
Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn der entsprechenden Fachrichtung (Meister DB/DR)
oder
Prüfung zum Fahrbahnmechaniker nach Ril 046.2703 seit 01.01.2008 oder vor dem 01.01.2008 geprüfte Fahrbahnmechaniker mit Anpassungsfortbildung
Berufserfahrung:
Um eine sinnvolle Strukturierung der Ausbildung zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die Berufserfahrung folgendermaßen gestaffelt:
Bauüberwacher Bahn OB KIB (BÜB OB KIB)
Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 6 Monaten in der Instandhaltung von im Betrieb befindlicher Oberbau- und Ingenieurbauanlagen bzw. im Bau von Oberbau- und Ingenieurbauanlagen nachgewiesen werden.
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr in der Instandhaltung von im Betrieb befindlicher Oberbau- und Ingenieurbauanlagen bzw. im Bau von Oberbau- und Ingenieurbauanlagen nachgewiesen werden.
Für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn OB/KIB muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 2 Jahren in der Instandhaltung von im Betrieb befindlicher Oberbau- und Ingenieurbauanlagen bzw. im Bau von Oberbau- und Ingenieurbauanlagen nachgewiesen werden.
Fachbauüberwacher OB (FBÜ OB)
Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine Berufserfahrung von mindestens zweieinhalb Jahren nachgewiesen werden, davon mind. 6 Monate einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Oberbauanlagen bzw. im Bau von Oberbauanlagen.
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden, davon mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Oberbauanlagen bzw. im Bau von Oberbauanlagen.