Der Fachbauüberwacher (FBÜ) ist Verantwortlicher für die Durchführung der vom Eisenbahn-Bundesamt an den Deutsche-Bahn-Konzern übertragenen Aufgaben für nichtanzeigepflichtige Baumaßnahmen der Fachrichtung Oberbau und Bahnübergänge gemäß VV BAU sowie denjenigen, die nach VV BAU-STE zu den einfachen technischen oder betrieblichen Maßnahmen zählen. Der Fachbauüberwacher muss über eine Zulassung durch die DB Netz AG verfügen sowie den Qualitätskriterien der jeweiligen fachtechnischen Funktionsausbildungen entsprechen.
Die Ausbildung zum Fachbauüberwacher Oberbau ist in der Richtlinie 046.2752 der Deutschen Bahn geregelt.
Aufgaben eines Bauüberwacher Bahn Ob/KIB & Fachbauüberwacher Oberbau
Die Aufgaben der Bauüberwachung ergeben sich aus der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV), der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), den Verwaltungsvorschriften des Eisenbahnbundesamtes sowie Konzernregelwerken und Richtlinien der DB Netz AG.
Die Tätigkeiten des Bauüberwachers können in folgende Teilaufgaben grob gegliedert werden:
Unabhängig von der jeweiligen Fachrichtung zählt zu den wesentlichen Aufgaben eines Bauüberwacher Bahn die Überwachung von Baumaßnahmen an der Infrastruktur für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU):